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Satzung
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Satzung der Ballonfreunde Wuppertal e. V.
§1 Name, Sitz und Eintragung Der Verein führt den Namen Ballonfreunde Wuppertal e. V. und hat seinen Sitz in Wuppertal.Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wuppertal eingetragen.Der Verein ist wirtschaftlich und rechtlich selbständig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Förderung und die Ausübung des Luftsports mit Ballonen. Der Verein verfolgt keine politischen oder militärischen Ziele und ist konfessionell neutral. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.Wirtschaftliche Einrichtungen dürfen in ihrer Gesamtrichtung nur dazu dienen, die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:Ausübung des Feiballonsports,Ausbildung von Freiballonführern,Beschaffung, Haltung und Wartung der dafür erforderlichen Geräte und Startplätze,Veranstaltung von flugsportlichen Erforschung der Atmosphäre und der Luftfahrt, Unterstützung der wirtschaftlichen Erforschung der Atmosphäre und der Luftfahrt.Heranführung und Förderung der Jugend an und im Luftsport, insbesondere im Freiballonsport.Der Verein ist Mitglied im Deutschen Aero- Club Nordrhein-Westfalen und im Deutschen Freiballonsport-Verband e. V.
§3 Mitgliedschaft Mitglieder können natürliche Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung beantragt. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.Jedes Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr und den laufenden Vereinbeitrag zu zahlen. Für volljährige Mitglieder ist der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte Voraussetzung. Als fördernde Mitglieder können dem Verein natürlich und juristische Personen sowie Personenvereinigung beitreten.Mitglieder und Personen die sich um die Ballonfreunde Wuppertal e. V. besonders verdient gemacht haben, können von der Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragsleistung befreit.
§4 Rechte der Mitglieder Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, an den Beratungen und Beschlussfassungen der Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre berechtigt,die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen,an den Veranstaltungen des Vereins zu dem festgelegten Kostenbeitrag teilzunehmen.
§5 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet, die Satzung des Vereins zu befolgen,nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln,die durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzte Beiträge auch im Einzugsverfahren zu entrichten.
§6 Wahl- und Stimmrecht Jedes Mitglied über 18 Jahren ist wahl- und stimmberechtigt, außer in Fällen, in denen die Beschlussfassung der Vorname eines Rechtsgeschäft mit dem Mitglied oder die Einleitung eines Rechtsstreites zwischen dem Mitglied und dem Verein betrifft ( § 34 BGB ).
§7 Erlöschen der MitgliedschaftDie Mitgliedschaft erlischt durch:Austritt,Ausschluss,Tod,Auflösung des Vereins.Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.Der Ausschluss kann erfolge, wenn das Mitglied seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder den Interessen des Vereins zuwiderhandelt.Der Ausschluss wird durch den Vorstand beschlossen und dem ausgeschlossenen mittels eingeschriebenem Brief zugestellt. Darin ist auf das Einspruchsrecht hinzuweisen. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des eingeschriebenen Briefes. Über den Einspruch entscheidet die Hauptversammlung.Mit dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrecht ist das Mitglied automatisch aus dem Verein ausgeschlossen.Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.
§8 Organe Die Organe der Ballonfreunde Wuppertal e.V. sind: die Hauptversammlung,der Vorstand.
§9 Hauptversammlung Die ordentliche Hauptversammlung des Vereins findet alljärhlich möglichst im ersten Kalenderhalbjahr statt. Der Vorstand bestimmt die Tagesordnung, Zeit und Ort der Jahreshauptversammlung und beruft sie mindestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.Außerordentliche Hauptversammlung könne vom Vorstand jederzeit und mit einer Frist von 10 Tagen einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn dies der vierte Teil der Mitglieder verlangt.Anträge zur Hauptversammlung können vom Vorstand und von den stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Anträge sind zu begründen und spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung dem Vereinsvorsitzenden einzureichen. Über die Behandlung verspätet eingereichter Anträge entscheidet die Hauptversammlung.Zur Überprüfung der Kassen- und Buchführung werden von der Hauptversammlung zwei sachverständige Personen auf die Dauer von einem Jahr gewählt. DIE Prüfung soll jährlich einmal stattfinden. Über das Ergebnis ist in der Hauptversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer gehören nicht dem Vorstand an.Der Geschäftskreis der Hauptversammlung erstreckt sich auf:Genehmigung des Geschäfts- und Rechenschaftsberichtes,Genehmigung der Jahresrechnung und des Rechnungsprüfungsbericht,Bericht der Kassenprüfer,Entlassung des Vorstand,Genehmigung der Einnahmen- und Ausgabenplanung,Wahl des Vorstands,Festsetzung der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages,Beschlussfassung über eingegangene Anträge.
§10 VorstandDer Vorstand besteht aus dem:1. Vorsitzenden2. VorsitzendenSchatzmeister ( Kassenführer)GerätewartSchriftführerVorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende.Der Vorstand wird auf der Hauptversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand kann freiwerden Vorstandsposten kommissarisch bis zur nächsten Hauptversammlung besetzen. Die Besetzung erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Eine Vertretung eines Vorstandsmitgliedes durch ein anderes ist nicht zulässig.Die Sitzung des Vorstandes werden durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden mit einwöchiger Einladungsfrist einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner jeweiligen Mitglieder erschienen ist. Die einfache Mehrheit entscheidet, wobei bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden entscheidet.Die Aufgaben des Vorstandes sind:die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung,die Beschlussfassung über die durchzuführende Maßnahmen.
§11 Beurkundung von Beschlüssen Die Beschlüsse der Hauptversammlung und des Vorstandes sind zu beurkunden und durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden und den Schriftführer zu unterzeichnen.
§12 Schlussbestimmungen Die Satzung kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung mit mindestens Dreiviertelmehrheit geändert werden.Die Ballonfreunde Wuppertal e.V. können nur durch Beschluss, welcher mit Dreiviertelmehrheit erfolgen muss, in einer zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung aufgelöst werden. Diese Beschlussfassung ist möglich, wenn bei dieser Hauptversammlung drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sind nicht drei Viertel zur Auflösungsversammlung anwesend, so ist eine neue Versammlung innerhalb der nächsten acht Wochen einzuberufen, die dann ohne Rücksicht aus die Zahl der anwesenden Mitglieder mit Dreiviertelmehrheit der Erschienenen endgültig beschließt.Das bei der Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes vorhandene Vermögen fällt dem: Kinderkrebshilfe im Verein der Deutschen Krebshilfe, Thomas-Mann-Straße 40 in 5300 Bonn zu. Der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Sollte der oben genannte Verein selbst aufgelöst sein, so fällt das Vermögen ausschließlich gemeinnützigen Körperschaften zu. Über die Verwendung beschließt die letzte Hauptversammlung.
Diese Satzung wurde am 10.04.1990 errichtet.
Eingetragen in das Vereinsregister Nr.2943 Wuppertal den 31.10.1990 Tentler Justizangestellte als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgericht.
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Interne Vereinsregeln
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Ballonfreunde Wuppertal e. V.
Interne Vereinregeln
1. Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder gut beleumundete Ballonfreund werden.Der Verein besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen Mitgliedern, jugendlichen Mitgliedern und passiven Mitgliedern.Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch den Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befeit.Ordentliche Mitglieder sind aktive Mitglieder – sie nehmen an den sportlichen Veranstaltungen aktiv teil - die am 01.01 des laufenden Jahres das 21. Lebensjahr vollendet haben.Jugendliche Mitglieder sind aktive Mitglieder, die am 01.01.des laufenden Geschäftsjahres das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie haben nur den halben aktuellen Beitrag zu zahlen.Kinder unter 6 Jahren sind vom Beitrag befeit.Schüler bis 21 Jahren sind jugendliche Mitglieder (Azubis) gleichgestellt.Passive Mitglieder sind Mitglieder, die sich selbst nicht sportlich betätigen, aber im übrigen die Interessen des Vereins fordern.
2. Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über den Aufnahmeantrag entscheiden die Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit.Eine Probezeit von 6 Monaten behält sich der Verein vor.Der Übertritt vom ordentlichen in den passiven Mitgliederstand oder umgekehrt muss dem Vorstand bis spätestens 31.12.des laufenden Geschäftsjahres mitgeteilt werden. Er ist ab 01.01. des folgenden Geschäftsjahres wirksam.Die Mitgliedschaft endetdurch Toddurch Austrittdurch AusschlussDie Austrittserklärung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen. Hierbei ist eine vierteljährliche Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres einzuhalten.Der Ausschluss erfolgt:wenn das Vereinmitglied trotz erfolgter Mahnung mit der Bezahlung von einem Jahresbeitrag im Rückstand ist,bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Vereins,wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb des Vereinslebens wegen unehrenhaften oder unkameradschaftlichen Verhaltens aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereindisziplin berührenden Gründen Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Unbeschadet des Anspruches des Vereins auf rückständige Beitragsforderung. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Sachleistungen oder Spenden ist ausgeschlossen.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, jugendliche Mitglieder ab vollendetem 18. Lebensjahr sowie passive Mitglieder mit einer ununterbrochenen Mitgliedschaft nach der Probezeit haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzanspruch für tatsächliche entstandnen Auslagen.Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder aus keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder beim Erlöschen des Vereins dürfen sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurücknehmen.Die Mitglieder sind verpflichtet:die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.
4. Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag- Die Aufnahmegebühr beträgt 35,-- €Der Jahresbeitrag beträgt 110,--€ / Jugendliche 55,--€Alle Gründungsmitglieder sind von der Aufnahmegebühr bereit.Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres austritt. Tritt ein Mitglied während des Jahres ein, ist ein anteiliger Beitrag zu zahlen.Der Vorstand hat des Recht, ausnahmsweise bei Bedürftigkeit die Aufnahmegebühr teilweise zu erlassen, oder Ratenzahlung zu bewilligen. Das Recht zu den gleichen Maßnahmen steht dem Vorstand unter denselben Voraussetzungen auch bezüglich des Jahresbeitrages zu.Bis zum 31.05. des Geschäftsjahres haben alle Mitglieder mindestens die Hälfte des Jahresbeitrages zu zahlen. Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens 01.09. des laufenden Jahres zu zahlen.
5. Vereinsvermögen
Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. Niemand darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Das Vereinskonto befindet sich bei der Stadtsparkasse WuppertalKontonummer 248898, Bankleitzahl 33050000
6. Clubabend
Der Clubabend findet am 2. Dienstag im Monat statt. Änderung laut Vereinbarung auf dem letzten Clubabend.Die Jahreshauptversammlung findet im 1. Quartal an einem festgelegten Freitag statt.
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